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21. November 2009
 

Sport

 
Beutel mit Eigenblut. Quelle: dpa

Antidopingkampf

Mit Detailgenauigkeit gegen Verfahrensfehler

Wider die Schlamperei: Der Blutprofil-Entwurf der WADA

von Daniel Drepper

Mit dem Blutprofil-Entwurf der WADA liegt erstmals eine klare Handlungsanweisung vor, wie Verbände mit dem indirekten Nachweis umzugehen haben. ZDFonline zitiert aus dem Entwurf und erklärt dessen Bedeutung.

 
 
 
 

30 Seiten umfassen die "Athlete biological passport operating guidelines", die Richtlinien zum biologischen Athletenpass. "Es wird penibel bis ins kleinste Detail festgelegt, unter welchen Bedingungen ein Blutprofil angelegt wird", sagt Blutdoping-Experte Walter Schmidt von der Universität Bayreuth. Damit schaffe man zum einen faire Bedingungen für den Athleten, zum anderen rechtliche Sicherheit für die Verbände. So wird genau beschrieben, wie die Blutentnahme läuft, wie die weitere Behandlung der Probe bis zur Messung aussieht, was mit den Daten passiert und wie sie analysiert werden.

Zitat

„Die exakte Vorgehensweise wird beschrieben, so dass da keine methodischen Fehler mehr möglich sind.“

Walter Schmidt

Alles genauestens geregelt

So ist zum Beispiel auch genau beschrieben, wie die Begrüßung zu Beginn einer Kontrolle zu erfolgen hat. "Der Dopingkontrolleur stellt sich und den Blutproben-Beauftragten vor. Der Dopingkontrolleur verifiziert die Identität des Athleten und dessen Vertrauensperson. Er erklärt den Ablauf der Kontrolle und beantwortet gemeinsam mit dem Blutproben-Beauftragten die Fragen des Athleten zum Ablauf."

 

Auch die Entnahme der Probe ist mit insgesamt zwölf Unterpunkten beschrieben. Festgelegt ist in der neuen Richtlinie zudem, dass eine Probe erst zwei Stunden nach dem Training genommen werden soll. Und dass der Kontrolleur notieren soll, ob der Athlet in den vergangenen zwei Wochen im Höhentrainingslager war. Beides war früher nicht nötig.

 

Keine methodischen Fehler mehr?

WADA-Anwalt Marius Breucker, im Fall Pechstein für die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft zuständig, hält die Richtlinie für einen "durchdachten, zugleich aber auch notwendigen Schritt, um tragfähige Anklagen und Urteile auf Basis von Blutprofilen zu ermöglichen." Auch Schmidt hält das Papier für wertvoll. Die einzelnen Verbände hätten schon noch ihre Freiheiten, aber die Rahmenbedingungen der WADA müssten von nun an eingehalten werden. "Die exakte Vorgehensweise wird beschrieben, so dass da keine methodischen Fehler mehr möglich sind."

Wenn man zum Beispiel das Zustandekommen der Proben von Claudia Pechstein mit dieser Richtlinie vergleiche, sagt Schmidt, "dann findet man eine ganze Reihe von Punkten, bei denen die Rechtsanwälte klären müssen, ob das korrekt ist oder nicht." Allerdings wird auch ausdrücklich betont, dass bisherige Programme durch die neue Richtlinie in ihrer Gültigkeit nicht eingeschränkt werden."

"Intelligente Kontrollen möglich"

Unabhängig vom Pechstein-Verfahren bestimmt diese neue Richtlinie grundsätzlich den zukünftigen Umgang mit Blutprofilen, denn sie beinhaltet auch zahlreiche grundlegende Vorgaben. "Es ist zum Beispiel festgelegt, dass ein Wert mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent außerhalb eines erwartbaren Wertes von drei Experten begutachtet werden muss¿, sagt Walter Schmidt.

 

Wichtig sei zudem, dass die Daten nun nicht mehr genutzt werden, um ein Startverbot auszusprechen - "sondern, dass verdächtige Athleten ausgesucht werden und man nicht mehr flächendeckend, sondern wirklich intelligent kontrolliert", sagt Schmidt. Und natürlich, dass die Werte für Sperren genutzt werden können.

 

Pass kann noch erweitert werden

Die WADA behält sich zudem vor, zu den zehn in der Richtlinie genannten Blutparametern weitere Werte hinzuzunehmen. "Der Pass kann also jederzeit weiter verfeinert werden", so Schmidt. Außerdem ist angekündigt, solche Rahmenbedingungen bald auch für Steroidprofile aufzustellen. Damit nicht nur Blutdoper über den indirekten Nachweis überführt werden können.